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Zulassung
Zum Masterstudium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze
durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen, wer
- die Voraussetzungen der Einschreibsatzung für Aufbaustudiengänge
der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt vom 20.03.2006 erfüllt
(siehe Menü Download/Einschreibsatzung);
- ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert hat;
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulabschluss
ausgeübt hat (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss);
- eine leitende Position oder eine stellvertretende leitende Position
in einer Organisation inne hat
oder sich für eine leitende Position qualifizieren will;
- berufstätig im Umfang von mindestens einer halben Stelle
in einem entsprechenden Berufsfeld ist
(über Ausnahmen entscheidet der Zulassungssauschuss);
aus familiären und/oder biographischen und/oder migrationsbezogenen Gründen
ist eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens zehn Stunden ausreichend.
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